Surprise Fact: Zwei Wochen ohne mobiles Internet verjüngen die Konzentrationsfähigkeit des Gehirns um bis zu 10 Jahre

Die Debat­te um ein Social-Media-Ver­bot für Jugendliche wird häu­fig ent­lang kul­tureller oder nor­ma­tiv­er Lin­ien geführt. Eine in PNAS Nexus veröf­fentlichte ran­domisierte kon­trol­lierte Studie von Caste­lo et al. ver­schiebt diese Diskus­sion jedoch auf eine empirisch belast­bare Grund­lage. Ihre zen­trale Erken­nt­nis ist ein­deutig: Die per­ma­nente mobile Ver­füg­barkeit des Inter­nets beein­trächtigt Aufmerk­samkeit, men­tale Gesund­heit und sub­jek­tives Wohlbefind­en kausal – unab­hängig von spez­i­fis­chen Plat­tfor­men oder Inhalten.

In einem vier­wöchi­gen Cross-Over-Exper­i­ment mit 467 Teil­nehmenden wurde der mobile Inter­net­zu­gang auf Smart­phones für jew­eils zwei Wochen voll­ständig block­iert, während Tele­fonie, SMS und Inter­net­nutzung über andere Geräte erlaubt blieben. Bere­its nach dieser kurzen Inter­ven­tion zeigten sich sig­nifikante Effek­te in allen drei primären Ziel­vari­ablen. Die objek­tiv gemessene Fähigkeit zur Aufrechter­hal­tung von Aufmerk­samkeit verbesserte sich in ein­er Größenord­nung, die dem alters­be­d­ingten Abbau von rund zehn Jahren entspricht. Symp­tome von Depres­sion und Angst gin­gen deut­lich zurück; der Effekt lag über dem durch­schnit­tlichen Effekt phar­makol­o­gis­ch­er Anti­de­pres­si­va. Ins­ge­samt verbesserten sich 91 % der Teil­nehmenden in min­destens einem der unter­sucht­en Bereiche.

Der wis­senschaftliche Mehrw­ert der Studie liegt nicht nur in der Effek­t­stärke, son­dern vor allem in der Kausal­ität. Während ein Großteil der bish­eri­gen Forschung auf Kor­re­la­tio­nen zwis­chen Bild­schir­mzeit und psy­chis­ch­er Gesund­heit beschränkt blieb, isoliert diese Unter­suchung gezielt den struk­turellen Kern dig­i­taler Über­las­tung: den jed­erzeit­i­gen, ort­sun­ab­hängi­gen Zugang zum mobilen Inter­net. Die Ergeb­nisse zeigen, dass Aufmerk­samkeit­sein­bußen nicht primär durch Inhalte, son­dern durch per­ma­nente poten­zielle Unter­brechung entste­hen. Aufmerk­samkeit reagiert dabei unmit­tel­bar auf die Reduk­tion dig­i­taler Ver­füg­barkeit und nicht – wie Wohlbefind­en und men­tale Gesund­heit – über ver­mit­tel­nde Fak­toren wie Schlaf, Bewe­gung oder soziale Interaktion.

Diese Dif­feren­zierung ist für die poli­tis­che Einord­nung zen­tral. Sie legt nahe, dass Reg­ulierungsan­sätze, die auss­chließlich auf prob­lema­tis­che Inhalte oder einzelne Plat­tfor­men zie­len, an der eigentlichen Wirkungslogik vor­beige­hen. Entschei­dend ist nicht, was genutzt wird, son­dern dass es jed­erzeit genutzt wer­den kann. Per­ma­nente Erre­ich­barkeit fungiert als kog­ni­tiv­er Stres­sor, der Selb­streg­u­la­tion sys­tem­a­tisch untergräbt.

Vor diesem Hin­ter­grund erhält das von der öster­re­ichis­chen Bun­desregierung erwo­gene Social-Media-Ver­bot für unter 14-Jährige eine starke empirische Stütze. Zwar unter­sucht die Studie Erwach­sene, doch ihr zen­traler Mech­a­nis­mus ist entwick­lungspsy­chol­o­gisch beson­ders rel­e­vant für Kinder und Jugendliche. Ger­ade jene Fähigkeit­en, die durch mobiles Inter­net nach­weis­lich belastet wer­den – Aufmerk­samkeitss­teuerung, Impul­skon­trolle, Selb­streg­u­la­tion –, befind­en sich im Jugen­dal­ter noch im Auf­bau. Aus reg­u­la­torisch­er Per­spek­tive spricht dies nicht gegen, son­dern für alters­be­zo­gene Ein­schränkun­gen: Je geringer die indi­vidu­elle Selb­st­s­teuerung, desto größer die Schutzwirkung struk­tureller Begrenzungen.

Hinzu kommt ein zweit­er, poli­tisch rel­e­van­ter Befund: Die pos­i­tiv­en Effek­te trat­en selb­st dann auf, wenn die Inter­ven­tion nicht kon­se­quent einge­hal­ten wurde. Nur rund ein Vier­tel der Teil­nehmenden erfüllte die stren­gen Com­pli­ance-Kri­te­rien voll­ständig, den­noch zeigten sich sig­nifikante Verbesserun­gen in den Inten­tion-to-Treat-Analy­sen. Reg­ulierung wirkt somit nicht erst bei per­fek­ter Durch­set­zung, son­dern bere­its durch die Ver­schiebung sozialer und tech­nol­o­gis­ch­er Stan­dards. Über­tra­gen auf Jugendliche bedeutet dies: Ein Social-Media-Ver­bot ent­fal­tet seine Wirkung nicht primär durch Sank­tion­ierung, son­dern durch Norm­set­zung und Reizreduktion.

Die Studie macht damit einen weit­er­führen­den reg­u­la­torischen Gedanken plau­si­bel. Dig­i­tale Poli­tik sollte nicht allein als Inhalt­skon­trolle ver­standen wer­den, son­dern als Gestal­tung von Ver­füg­barkeitsstruk­turen. Alters­gren­zen für Social Media wären in diesem Sinne kein Aus­druck dig­i­tal­en Pater­nal­is­mus, son­dern ver­gle­ich­bar mit etablierten Schutzmech­a­nis­men in anderen Risikobere­ichen – etwa im Straßen­verkehr oder beim Zugang zu psy­choak­tiv­en Substanzen.

Die zuge­spitzte Schlussfol­gerung lautet daher: Wenn selb­st bei Erwach­se­nen mess­bare kog­ni­tive und psy­chis­che Gewinne durch die Ein­schränkung per­ma­nen­ter mobil­er Ver­net­zung erzielt wer­den, dann ist es aus wis­senschaftlich­er Sicht ratio­nal, Kinder und Jugendliche präven­tiv davor zu schützen. Das Social-Media-Ver­bot für unter 14-Jährige erscheint damit weniger als gesellschaft­spoli­tis­ches Sig­nal, son­dern als evi­denzbasierte Infra­struk­tur­maß­nahme zur Sicherung kog­ni­tiv­er Entwicklung.

Quelle:

  • Caste­lo, N., Kush­lev, K., Ward, A. F., Ester­man, M. & Rein­er, P. B. (Feb­ru­ary 2025): Block­ing mobile inter­net on smart­phones improves sus­tained atten­tion, men­tal health, and sub­jec­tive well-being. PNAS Nexus, 4(2), pgaf017. Oxford: Oxford Uni­ver­si­ty Press. https://doi.org/10.1093/pnasnexus/pgaf017