Jede 5. Frau war schon einmal Opfer von Stalking

Die von Euro­stat und dem Bun­deskan­zler­amt in Auf­trag gegebene Studie basiert auf der Erhe­bung „Geschlechtsspez­i­fis­che Gewalt gegen Frauen und andere For­men von inter­per­son­eller Gewalt“ aus 2021. Die Dat­en stam­men aus ein­er repräsen­ta­tiv­en Befra­gung von 6.240 Frauen, die in Öster­re­ich leben und zwis­chen 18 und 74 Jahre alt sind. Dabei gaben 22 % der befragten Frauen an, dass sie bere­its eine Form des Stalk­ings erlebt haben.[1]

Mit fol­gen­den Fra­gen wurde erhoben, ob eine Frau Stalk­ing erlebte:

  • „[…] jemals wieder­holt uner­wün­schte Nachricht­en (gemeint sind auch soziale Medi­en), E‑Mails, Briefe oder Geschenke geschickt [bekom­men], sodass Sie sich beun­ruhigt, verängstigt oder bedrängt gefühlt haben?“
  • „[…] jemals wieder­holt obszöne, dro­hende, belästi­gende oder stumme Tele­fo­nan­rufe bekommen?“
  • „[…] jemals wieder­holt hart­näck­ig ver­sucht mit Ihnen per­sön­lich in Kon­takt zu treten oder vor Ihrem Haus, vor der Schule oder der Arbeit gewartet oder gelungert, sodass Sie sich beun­ruhigt, verängstigt oder bedrängt gefühlt haben?“
  • „[…] jemals wieder­holt ver­fol­gt oder Ihnen nachs­pi­oniert, sodass Sie sich beun­ruhigt, verängstigt oder bedrängt gefühlt haben?“
  • „[…] jemals wieder­holt absichtlich Ihre Sachen oder die Sachen von Men­schen, die Ihnen nah­este­hen, beschädigt oder Ihren Tieren Leid zuge­fügt, sodass Sie sich beun­ruhigt, verängstigt oder bedrängt gefühlt haben?“
  • „[…] jemals wieder­holt belei­di­gende oder pein­liche Kom­mentare über Sie öffentlich oder auf sozialen Medi­en abgegeben, sodass Sie sich beun­ruhigt, verängstigt oder bedrängt gefühlt haben?“
  • „[…] jemals wieder­holt Fotos, Videos oder sehr per­sön­liche Infor­ma­tio­nen über Sie veröf­fentlicht, sodass Sie sich beun­ruhigt, verängstigt oder bedrängt gefühlt haben?“

Was gilt als Stalking?

Am häu­fig­sten erleben Frauen Stalk­ing in Form von uner­wün­scht­en Nachricht­en und/oder Geschenken und von obszö­nen, dro­hen­den und/oder stum­men Anrufen.[2]

Täter:innen

Rund die Hälfte der Betrof­fe­nen wurde von Per­so­n­en gestalkt, die sie selb­st nicht kan­nten (50,84%). Knapp 60 % wur­den von ein­er ihnen bekan­nten Per­son gestalkt. (Eine Befragte kann bei mehreren Stalk­ing-Erfahrun­gen auch in bei­de Kat­e­gorien fallen).

Knapp 53 % der betrof­fe­nen Frauen wur­den von Män­nern und 14 % wur­den von Frauen gestalkt. Weit­ere 14 % kan­nten das Geschlecht des Täters/der Täterin nicht. Die restlichen Befragten haben keine Infor­ma­tio­nen zum/zur Täter:in angegeben.

Wie lange wird Stalking erlebt?

Ein Vier­tel der Betrof­fe­nen ist länger als ein Jahr vom Stalk­ing betrof­fen und fast ein Drit­tel kann keine genauen Angaben dazu geben.[3]

Rechtliches

Stalk­ing ist seit 2006 in Öster­re­ich gemäß § 107a StGB straf­bar. Die Höch­st­strafe liegt für Stalk­ing über ein Jahr lang oder bei einem Suizid(-versuch) der gestalk­ten Per­son bei drei Jahren Frei­heitsstrafe, in allen anderen Fällen bei einem Jahr:

(1) Wer eine Per­son wider­rechtlich behar­rlich ver­fol­gt (Abs. 2), ist mit Frei­heitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geld­strafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Behar­rlich ver­fol­gt eine Per­son, wer in ein­er Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebens­führung unzu­mut­bar zu beein­trächti­gen, eine län­gere Zeit hin­durch fortgesetzt

  1. ihre räum­liche Nähe aufsucht,
  2. im Wege ein­er Telekom­mu­nika­tion oder unter Ver­wen­dung eines son­sti­gen Kom­mu­nika­tion­s­mit­tels oder über Dritte Kon­takt zu ihr herstellt,
  3. unter Ver­wen­dung ihrer per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en Waren oder Dien­stleis­tun­gen für sie bestellt,
  4. unter Ver­wen­dung ihrer per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en Dritte ver­an­lasst, mit ihr Kon­takt aufzunehmen oder
  5. Tat­sachen oder Bil­dauf­nah­men des höch­st­per­sön­lichen Lebens­bere­ich­es dieser Per­son ohne deren Zus­tim­mung veröf­fentlicht.[4]

Unab­hängig von der Strafanzeige kann auch eine einst­weilige Ver­fü­gung gegen den/die Täter:in erlassen wer­den. Darin kann z.B. das Ver­bot der per­sön­lichen, tele­fonis­chen und brieflichen Kon­tak­tauf­nahme aus­ge­sprochen wer­den. Diese einst­weilige Ver­fü­gung kann grund­sät­zlich für max­i­mal ein Jahr erlassen wer­den, kann aber bei Ver­stoß des Täters gegen diese ver­längert wer­den. Eine wieder­holte Mis­sach­tung kann zu ein­er Fes­t­nahme des/der Täter:in führen.[5]

Verhalten bei Stalking

Wer gestalkt wird, sollte, laut dem Öster­re­ichis­chen Gewaltschutzzen­trum, fol­gende vier Schritte beachten.

1. Absti­nenz:
Dem/Der Täter:in sollte nur ein­mal klar und deut­lich gesagt wer­den, dass man keinen Kon­takt (mehr) möchte, danach sollte die stalk­ende Per­son kon­se­quent ignori­ert wer­den. Bei Stalk­ing auf Sozialen Net­zw­erken oder durch Tele­fo­nan­rufe sollte der/die Täter:in block­iert wer­den. Auch die Tele­fo­nan­bi­eter kön­nen über Schutzmöglichkeit­en informieren.

2. Trans­parenz:
Das per­sön­liche und beru­fliche Umfeld sollte vom Stalk­ing wis­sen, das schwächt den/die Täter:in und stärkt das Opfer. Bei Ver­fol­gung mit dem Auto sollte man direkt zur näch­sten Polizeis­ta­tion fahren. Im Fall ein­er konkreten Bedro­hungssi­t­u­a­tion sollte umge­hend die Polizei gerufen werden.

3. Doku­men­ta­tion:
Um bei rechtlichen Schrit­ten Beweise zu haben, ist es wichtig, dass das Stalk­ing doku­men­tiert wird. Elek­tro­n­is­che Kon­tak­tauf­nah­mev­er­suche kön­nen z.B. mit­tels Screen­shots gespe­ichert wer­den, diese soll­ten zusät­zlich auf einem exter­nen Daten­träger gesichert werden.

4. Kon­se­quenz:
Die ersten drei Schritte soll­ten kon­se­quent durchge­zo­gen wer­den, um den/die Täter:in zu schwächen.[6]

 

Hil­fe erhal­ten Betrof­fene beim Gewaltschutzzen­trum OÖ, der Krim­i­nalpolizeilichen Beratung und der Frauen-Helpline (0800/222 555, gebühren­frei und 24/7 erre­ich­bar).[7] Zusät­zlich sind die oberöster­re­ichis­chen Frauen­ber­atungsstellen online kon­tak­tier­bar. Unter www.frauenberatung-ooe.at erhal­ten Frauen kosten­los und anonym Beratung von psy­chosozialen Berater:innen und Jurist:innen[8]. Das Land Oberöster­re­ich bietet auch immer wieder Selb­stvertei­di­gungskurse für Frauen an.[9]

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[1] Sta­tis­tik Aus­tria, Geschlechtsspez­i­fis­che Gewalt gegen Frauen in Öster­re­ich. Wien 2022. S. 38. URL: https://www.statistik.at/fileadmin/publications/Geschlechtsspezifische-Gewalt-gegen-Frauen_2021_barrierefrei.pdf [02.03.2023].

[2] Sta­tis­tik Aus­tria, Geschlechtsspez­i­fis­che Gewalt gegen Frauen in Öster­re­ich. Wien 2022. S. 39. URL: https://www.statistik.at/fileadmin/publications/Geschlechtsspezifische-Gewalt-gegen-Frauen_2021_barrierefrei.pdf [02.03.2023].

[3] Sta­tis­tik Aus­tria, Geschlechtsspez­i­fis­che Gewalt gegen Frauen in Öster­re­ich. Wien 2022. S. 40. URL: https://www.statistik.at/fileadmin/publications/Geschlechtsspezifische-Gewalt-gegen-Frauen_2021_barrierefrei.pdf [02.03.2023].

[4] Öster­re­ichis­ches Strafge­set­zbuch, § 107a, https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296&Paragraf=107a [02.03.2023].

[5] Bun­deskan­zler­amt, Stalk­ing, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/frauen-und-gleichstellung/gewalt-gegen-frauen/gewaltformen/stalking.html [02.03.2023].

[6] Gewaltschutzzen­trum Oberöster­re­ich, Stalking/Beharrliche Ver­fol­gung, https://www.gewaltschutzzentrum.at/ooe/beratungsangebot/ [02.03.2022].

[7] Frauen­refer­at Land Oberöster­re­ich, „Halt, so nicht! Sicher­heit­stipps für Frauen und Mäd­chen zum Schutz vor Män­ner-Gewalt“ 2017, https://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/praes_Sicherheitstipps_deu.pdf [15.03.2023].

[8] Land Oberöster­re­ich, Frauen­ber­atungsstellen in Oberöster­re­ich sind gut ver­net­zt 28.02.2019, https://www.land-oberoesterreich.gv.at/215161.htm [16.03.2023].

[9] Frauen­refer­at Land Oberöster­re­ich, „Halt, so nicht! Sicher­heit­stipps für Frauen und Mäd­chen zum Schutz vor Män­ner-Gewalt“ 2017, https://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/praes_Sicherheitstipps_deu.pdf [15.03.2023].